Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten für Verträge zwischen dem

Sportverein Magstadt 1897 e.V.

Alte Stuttgarter Straße 66

71106 Magstadt

(folgend „Anbieter“ genannt)

und dem Mieter/Nutzer/Teilnehmer/Besucher der Sportstätte „SVM Sportpark“ (folgend „Kunde“ genannt). Darunter fallen die stundenweise sowie saisonale Anmietung von Beachplätzen oder der Freilufthalle, die Teilnahme an Veranstaltungen und die Buchung von allen sonstigen Leistungen des Anbieters.

Beim Betreten und/oder Nutzen der des Sportparks, der angrenzenden Außenflächen, sowie der sanitären Anlagen gelten die AGB des Anbieters.

Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vom Anbieter zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden dem Anbieter bekannt sind und Leistungen des Anbieters vorbehaltlos ausgeführt werden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

Vertragsschluss

Über die Internetseite des Anbieters und/oder eine externe Buchungsplattform, kann der Kunde ein unverbindliches Angebot für Einrichtungen und Leistungen des Anbieters auswählen und einen verbindlichen Antrag mit einer Buchung machen.

Ein Vertragsschluss findet statt, sobald der Anbieter einen Antrag des Kunden über eine Buchungsbestätigung annimmt. Mit der Anfrage stimmt der Kunde den allgemeinen Geschäftsbedinungen sowie der Nutzungsordnung/Hausordnung zu. Der buchende Kunde übernimmt mit Vertragsschluss die Haftung der gesamten Gruppe, mit der zur gebuchten Zeit die Anlage genutzt wird.

Für eine Buchung ist die Geschäftsfähigkeit eine zwingende Voraussetzung.

Es besteht die Möglichkeit der Einzelbuchungen für zusammenhängende Zeiteinheiten je 30 Minuten sowie Abobuchungen.

Einzelbuchungen sind nur mit einem Benutzerkonto auf der Buchungsplattform möglich.

Abobuchungen sind mit einem Benutzerkonto sowie über die Geschäftstelle möglich (sportpark@sportverein-magstadt.de). Bei Abobuchungen über die Geschäftsstelle ist die Geschäftsstelle verpflichtet, entsprechende Kundendaten im Buchungssystem anzulegen.

Bei Einzelbuchungen werden Mitgliedern des Sportverein Magstadt 1897 e.V. und Kundern der VR-Bank Magstadt-Weissach ein Rabatt i.H.v. 5 % gewährt. Voraussetzung hierzu ist, dass der angemeldete und ausführende Bucher Mitglied im Sportverein 1897 e.V. oder Kunde der VR-Bank Magstadt-Weissach ist. Der Rabatt wird jedoch nur einmal pro Buchungsvorgang gewährt. Eine Kombination ist ausgeschlossen. Die Kunden der VR-Bank Magstadt-Weissach werden über die Angabe der Bankdaten identifiziert, sodass der Rabatt im Buchungvorgang automatisch gewährt werden kann.

Stornierungsregelungen

Eine Stornierung der als Einzelbuchung der Arena gebuchten Zeiteinheiten ist mit zu folgenden Fristen und Gebühren möglich:

  • bis 4 Tage (96 Std.) vor dem eigentlichen Termin: kostenfrei
  • bis 2 Tage (48 Std.) vor dem eigentlichen Termin: 30 % des Buchungsbetrags als Gebühr
  • ab 2 Tage (48 Std.)  vor dem eigentlichen Termin: 70 % des Buchungsbetrags als Gebühr

Eine Stornierung der als Einzelbuchung der Beachspielflächen gebuchten Zeiteinheiten ist mit zu folgenden Fristen und Gebühren möglich:

  • bis 4 Tage (96 Std.) vor dem eigentlichen Termin: kostenfrei
  • bis 2 Tage (48 Std.) vor dem eigentlichen Termin: 30 % des Buchungsbetrags als Gebühr
  • ab 2 Tage (48 Std.) vor dem eigentlichen Termin: 70 % des Buchungsbetrags als Gebühr

Der entsprechende Betrag wird dem Kundenkonto systemseitig als Geld- oder Zeitguthaben gutgeschrieben. Die jeweilige Gutschrift inkl. Gutschriftenart muss vom Kunden vor der Stornierung bestätigt werden.

Bei einer Abobuchung kann mit einer Frist von 10 Tagen vor dem ersten Termin eine Stornierung des Abos durchgeführt werden. Eine Stornierung von Einzelterminen innerhalb des Abos ist nicht möglich. Einzeltermine können im Buchungssystem vom Nutzer selbst freigegeben werden. Diese werden erst bei einem Weiterverkauf und nach Ablauf der entsprechenden Zeiteinheiten als Zeitguthaben auf das Nutzerkonto gutgeschrieben.

Abokunden ohne aktives Nutzerkonto haben keinen Anspruch auf das Freigeben von Terminen. Auf eine Freigabe von Terminen über eine Anfrage an den Anbieter persönlich besteht kein Anspruch.

Kann eine Buchung aufgrund von höhrer Gewalt nicht wargenommen werden (z.B. zu späte Anreise aufgrund Verkehrsaufkommen, witterungsbedingt rutschiger oder schneebedeckter Kunstrasen, etc.) ist eine Rückerstattung außerhalb der o.g. Stornierungsregeln ausgeschlossen.

Zahlungsmodalitäten und  -bedingungen

Bei der Nutzung von Drittanbietern für die Zahlung z.B.: Paypal, Stripe, Klarna, usw. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Es werden lediglich die Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Klarna und Kreditkarte (über Stripe) angeboten. Die Bezahlung hat grundsätzlich bei Buchung und vor Spielbeginn zu erfolgen.

Weder Zeit- noch Geldguthaben werden ausbezahlt.

Bei Einzelbuchungen hat der Anbieter bei nicht geleisteter Zahlung durch den Kunden die Möglichkeit, entsprechende Buchungen vor Beginn oder während des gebuchten Termins ohne Vorankündigung zu stornieren.

Bei Abobuchungen hat der Anbieter das Recht bei nicht geleisteter Zahlung der Rechnung bis zum Zahlungsziel das entsprechende Abo zu pausieren, bis der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde. Ein Anspruch auf Nachholtermine für Zeitenräume, die während der Pausierung des Abos nicht bespielt werden können, besteht nicht. Unterbleibt die Zahlung auch nach einer Mahnung mit einer angemessen Frist hat der Anbieter das Recht, das Abo ohne Vorankündigung fristlos zu stornieren. Bereits in Anspruch genommene Termine werden dem Mieter anschließend nach Einzelbuchungspreisen ohne jegliche Rabatte in Rechnung gestellt.

Öffnungszeiten

Die Betriebs- und Öffnungszeiten sowie Einschränkungen können dem Buchungssystem (https://www.sportverein-magstadt.de/beachsport-anlage) des Anbieters und eventuellen Aushängen vor Ort entnommen werden.

Ein Anspruch auf die Nutzung der sanitären Anlagen (Toiletten/Duschen) im Nebengebäude des Vereinsheims besteht ausdrücklich nicht.

Buchungsbestimmungen

Die aktuell geltenden Preise für die Anmietung von Plätzen, Veranstaltungen, Trainings und allen sonstigen Angeboten des Anbieters können der unter https://www.sportverein-magstadt.de ersichtlichen Preistafeln sowie dem eingesetzten Buchungssystem entnommen werden. Bei abweichenden Angaben gelten die Preisangaben im Buchungssystem.

Buchungen erfolgen über das Buchungssystem der Internetseite (https://www.sportverein-magstadt.de/beachsport-anlage). Für eine Buchung ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Diese Voraussetzung wird im Buchungsvorgang überprüft.

Gemietet werden können die Beachplätze sowie die Arena in Einheiten von je 30 Minuten. Die buchbaren freien Termine ergeben sich aus der online ersichtlichen Buchungstafel. Die Platzmiete ist vor Spielbeginn und bei der Buchung zu entrichten. Die Spieler sind verpflichtet den Platz nach Spielende zu verlassen. Wird der Platz über das Spielende hinaus genutzt, so wird jede weitere angefangene Einheit in Rechnung gestellt. Das Ende der Spielzeit ist so zu wählen, dass die Anlage mit dem Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann.

Sollte ein Platz in der gebuchten Zeit vom Kunden nicht genutzt werden, so entfällt jeder Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises.

Nach Spielende müssen die Beachplätze ordnungsgemäß abgezogen (geebnet) werden. Der Platz ist dem Nachmieter pünktlich zu übergeben. Sollte der Platz nicht ordnungsgemäß abgezogen werden, so ist der Anbieter berechtigt dies kostenpflichtig für den Mieter durchzuführen.

Die Platzbuchung ist nicht übertragbar, es sei denn dies wird vom Anbieter ausdrücklich genehmigt.

Wird ein nicht gebuchter Platz unberechtigt genutzt, so wird die jeweilige angefangene Zeiteinheit dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Durch eine Buchung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anbieter ist berechtigt bereits zugeteilte Plätze zu ändern oder zugteilte gebuchte Plätze für Veranstaltungen und andere besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen. Der Kunde wird darüber mindestens 48 Stunden im Voraus informiert und erhält eine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung für diesen Zeitraum.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Plätze für Reparaturarbeiten, bei Nichtbespielbarkeit oder bei Gefahr im Verzug kurzfristig und ohne Frist zu sperren.

Der Anbieter haftet für einen Ausfall der Anlage nur wenn er dies zu verantworten hat. Etwaige Defekte an der Anlage (defekte Banden, Netze, o.ä.) sind keine Begründung für einen reduzierten Preis, solang keine Gefahr für Leib und Leben von der Anlage ausgeht.

Bei Buchungen von Veranstaltungen wie Trainings/Trainingscamps, Firmenevents, Kindergeburtstagen und allen anderen angebotenen Veranstaltungspaketen, gelten die jeweiligen vom Kunde unterschriebenen Geschäftsbedingungen des zugrundeliegenden Vertrags oder Anmeldeformulares.

Buchungsoptionen

Sowohl für die Freilufthalle als auch die Beachplätze können kostenpflichtige Buchungsoptionen angeboten werden. Diese werden bei der Buchung abgefragt und durch den Nutzer verbindlich gebucht.

Ein Anspruch auf diese Optionen besteht nicht und kann auch nicht gewährleistet werden sofern durch schadhaftes verhalten nicht sichere Geräte angeschlossen wurden.

Vertragsstrafen

Bei Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedinungen oder den Nutzungsbedingungen ist der Anbieter dazu berechtigt, eine pauschale Verstagsstrafe gegen den Kunde zu erheben. Die in den allgemeinen Geschäftsbedinungen aufgeführten pauschalen Beträge aufgrund von erhöhtem Reinigungsaufwand oder erhöhter Abnutzung bleiben hierbei unberührt und fallen ggf. ergänzend zu Vertragsstrafen an.

Schlussbestimmungen

Sollte irgendeine Bestimmung der Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, ihrer möglichst gleichkommenden rechtswirksamen Regelung zu ersetzen.

 

Nutzungsbedingungen/Hausordnung

Allgemeines

Besucher die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können von der gesamten Anlage zeitlich befristet oder unbefristet (Hausverbot) verwiesen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen vom Anbieter nicht erstattet, offenen Forderungen bleiben bestehen.

Alle Einrichtungen und Anlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für Schäden und Verunreinigungen, verursacht durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit, haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter. Schäden und Verunreinigungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Das Anbringen von Plakaten, sowie das Fotografieren und Filmen von fremden Personen oder zur Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Anbieter.

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Durch die offene Bauart der Freilufthalle können sich witterungsbedingt auch verschiedene Eigenschaften wie ein glatter oder schneebedeckter Kunstrasen einstellen.

Zutritt

Jeder der die Anlage betritt muss im Besitz einer gültigen Eintrittsberechtigung (Buchungsbestätigung) sein. Ausgenommen davon sind Zuschauer während des regulären Spielbetriebs.

Folgenden Personen ist der Zutritt zu den Anlagen generell untersagt:

- Personen die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen.
- Personen die Tiere mit sich führen.
- Personen die die Anlage zu gewerblichen Zwecken nutzen, es sei denn dies ist ausdrücklich vom Anbieter genehmigt.
- Personen die die Anlage zu Zwecken außerhalb der definierten Sportarten nutzen wollen. Zu den definierten Sportarten zählen: Beachvolleyball, Beachsoccer, Beachtennis, Roundnet, Beachhandball, Footvolley. Ausnahmen können vom Anbieter genehmigt werden.

Folgenden Personen ist der Zutritt nur mit entsprechenden Begleitpersonen gestattet:

- Personen mit geistiger oder schwerer körperlicher Behinderung
- Kinder unter 12 Jahren

Parkplätze und Zufahrt zum Sportpark

Parkplätze stehen an der Straße oder auf dem Parkplatz des Restaurants an den Buchen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Der Sporkpark (umzäunter Bereich) und die Zufahrt zwischen Sportpark und Straße stehen nicht als Parkplätze zur Verfügung und dürfen nicht Kraftfahrzeugen jeglicher Art befahren werden. Bei Zuwiderhandlung und Beschädigungen der Beläge werden notwendige Ausbesserungs- und Reparaturmaßnahmen  dem Verursacher oder dem Bucher des Mitspielers in Rechnung gestellt.

Nutzung der Anlage

Alle Teile und Einrichtungen der Anlage sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Schäden sind unaufgefordert und unverzüglich dem Anbieter oder dem Personal mitzuteilen. Für Schäden durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit haftet der Mieter.

Fundsachen sind in die dafür vorgesehenen Boxen in der Anlage zu legen.

Das Mitbringen von Nicht-alkoholischen Getränken und Speisen ist ausschließlich für den Eigenbedarf gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

Getränke (ausgenommen Wasser) und Speisen dürfen nicht auf der Sandfläche oder in der Freilufthalle verzehrt werden.

Die Freilufthalle darf mit Stollenschuhen nicht betreten werden.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.

Müll ist in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

Tiere sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.

Glasflaschen und Behälter sowie sonstige zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden.

Spinde, Garderobenschränke und Schließfächer, welche noch nach Schließung der Anlage verschlossen sind, können seitens des Anbieters geöffnet werden. Die darin enthaltenen Gegenstände und Wertsachen werden als Fundsachen behandelt.

Bei Nichtbeachtung und/oder Nichteinhaltung können der erhöhte Reinigungsbedarf, die damit verbundenen Kosten sowie ein Beitrag für die erhöhte Abnutzung der Anlage pauschal und nachträglich in Rechnung gestellt und/oder als Buchungsaufschlag für zukünftige Buchungen erhoben werden.

Buchungsoptionen

An der Freilufthalle besteht die Möglichkeit, per Buchungsoption zwei Schutzkontaktsteckdosen mit je 230 V und 2300 W maximaler Anschlussleistung zu buchen. Der Anschluss von Geräten ist nur insofern gestattet, dass diese Geräte u.a. dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, keine Defekte aufweisen, nicht verändert wurden. Zudem sind nur Kleinverbraucher wie Kühlboxen oder Handyladegeräte erlaubt. Musikanlagen, Heizlüfter, Klimageräte, Ladegeräte für kapazitätsstarke Batterien, etc. dürfen nicht angeschlossen werden. Ebenfalls ist das Hintereinanderstecken von Mehrfachsteckdosen untersagt. Entsprechende Anschlussvorgaben der Gerätehersteller sind zu beachten. Bei Defekten an der Anlage die auf den Anschluss von elektrischen Geräte der nutzenden Gruppe zurückzuführen sind, haftet der für die Gruppe Buchende.

Haftung

Die Nutzung der Anlage und der Einrichtungen (Beachhalle, Sanitäranlagen, Umkleidekabinen, Wege) erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Der Anbieter, deren gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften - ausgenommen bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die Bereitstellung eines Spindes, Garderobenschrankes oder Schließfaches, begründet keinerlei Verwahrungspflichten des Anbieters für eingebrachte Wertsachen und Gegenstände. Es wird ausdrücklich davon abgeraten Geld oder Wertsachen in die Anlage und deren Einrichtungen mitzubringen. Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Foto/Videoaufnahmen

Mit Betreten der Anlage erklärt sich der Kunde und jede weitere Person aus der Gruppe des buchenden Kunden damit einverstanden, jederzeit fotografiert oder gefilmt zu werden. Der Kunde erklärt sich zudem mit Videoaufnahmen einverstanden, welche aus Sicherheits- und Überwachungsgründen oder zur Ausübung des Hausrechts gemacht werden. Die Aufnahmen erfolgen nach Artikel 6 DSGVO. Der Kunde gestattet dies soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte dem nicht entgegenstehen und hat die Pflicht, seine Gruppe darüber zu unterichten.